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Statuten des EHC - ElektroHeliClub beider Basel |
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I |
NAME, ZWECK UND STELLUNG DES VEREINS |
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1. |
Unter dem Namen "ElektroHeliClub", nachstehend EHC genannt, besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. des ZGB. |
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2. |
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. |
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3. |
Der EHC ist Mitglied des Regionalen Modellflugverbandes (RMV) im Sinne von Ziffer 3.1. der entsprechenden RMV Statuten. Der EHC ist mit Ihren Mitgliedern diesem angeschlossen. |
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4. |
Der Sitz des EHC ist der Wohnort des Obmannes. |
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5. |
Der Verein EHC bezweckt: - die Pflege und Förderung der RC-Piloten aller Alterklassen und beider Geschlechter; - Die Motivation der Modellflieger in Sinne der Erhaltung einer von Sportlichkeit, Kameradschaftlichkeit und Kreativität gekennzeichneter Freizeitbeschäftigung; - Die Förderung der Sicherheit und Umweltverträglichkeit des Modellfluges sowie die Leistung von Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung ihrer Akzeptanz; - die Motivation der Modellflieger zum Konstruieren, Bauen und Fliegen von Modell-Luftfahrzeugen und anderen, nicht Manntragenden Fluggeräten; - die Förderung des Modellfliegerischen Nachwuchses; - die Organisation und Mithilfe von Veranstaltungen, Kurse, Ausstellungen und sportlichen Meisterschaften; - die Unterstützung der sportlichen Aktivitäten der Vereinsmitglieder; - die Unterstützung und Koordination der Anstrengungen seiner Mitglieder auf den vorgenannten Gebieten; - bietet seinen Mitgliedern die entsprechenden Trainings- und Wettkampf-Möglichkeiten |
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6. |
Das Vereinsjahr endet an 31. Dezember. |
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7. |
Für die Verbindlichkeiten haftet der Verein lediglich mit dem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. |
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8. |
Der EHC vertritt die Anliegen seiner Mitglieder im RMV und SMV und, über diesen gegenüber nationalen und internationalen Behörden und Organisationen. |
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II |
MITGLIEDSCHAFT UND STIMMBERECHTIGUNG |
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Der Verein kennt folgende Arten der Mitgliedschaft: |
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1 Level Aktivmitglieder 2 Level Aktivmitglieder (Junioren) Gönner Ehrenmitglieder |
(stimmberechtigt) (stimmberechtigt) (nicht stimmberechtigt) (stimmberechtigt) |
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1. |
1 Level Aktivmitglieder |
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| RC-Piloten oder Anfänger mit Elektro- und/oder Benzin Modellen schwerer als 500g | |||
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1.2. |
Ehemalige, ordnungsgemäss ausgetretene Mitglieder einer anderen Modellfluggruppe. |
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1.3. |
neu in den Verein eintretende RC-Piloten |
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Die Aktivmitglieder verpflichten sich nicht zur Teilnahme an Vereinsaktivitäten. Die Modellsportversicherung des SMV ist inbegriffen. |
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2. |
2 Level Aktivmitglieder (Junioren) |
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2.1. |
RC-Piloten oder Anfänger unter 18 Jahren oder mit Elektro-Modellen leichter als 500g |
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2.2. |
Ehemalige, ordnungsgemäss ausgetretene Mitglieder einer anderen Modellfluggruppe. |
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2.3. |
Schon in einem anderen Verein beigetretene RC-Piloten |
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Die Aktivmitglieder verpflichten sich nicht zur Teilnahme an Vereinsaktivitäten. Die Modellsportversicherung ist nicht inbegriffen. |
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3. |
Gönner |
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Können natürliche und juristische, männliche oder weibliche Personen werden, welche den Modellsport unterstützen wollen. Passivmitgliedern steht der Besuch aller Vereinsaktivitäten offen. |
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4. |
Ehrenmitglieder |
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Als Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich in hervorragender Weise um den EHC verdient gemacht hat. Sie Geniessen alle Rechte der Aktivmitglieder, sind jedoch von den finanziellen Pflichten enthoben. |
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Die Wahl von Ehrenmitgliedern erfolgt an der Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. |
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III |
MUTATIONEN |
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1. |
Eintritte |
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Die Mitgliedschaft und die Beitragspflicht beginnen mit dem Unterzeichnen einer Beitrittserklärung, jedoch unter Vorbehalt der Bestätigung durch den Vorstand. |
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2. |
Übertritte |
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Übertritte von einer Mitgliedschaft zur andern werden vom Vorstand unter späteren Anzeige an die nächstfolgende Versammlung gutgeheissen. |
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3. |
Austritte |
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Der Austritt aus dem Verein hat ausschliesslich durch schriftliche Erklärung auf Ende des Vereinsjahres zu erfolgen. Beim Austritt müssen sämtliche Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt sein. |
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Auf Wunsch erhalten ordnungsgemäss austretende Aktivmitglieder ein RC-Pilotenzertifikat. |
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4. |
Ausschlüsse |
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Mitglieder, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommen, gegen die Statuten verstossen, sich unkameradschaftlich bzw. unsportlich benehmen oder dem Ansehen des Vereins sonst wie schaden, können durch Beschluss des Vorstandes und nachträglicher Genehmigung der Generalversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Nach Eröffnung des Ausschlusses kann das Mitglied innert 30 Tagen, zuhanden der GV rekurrieren. |
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IV |
BESCHWERDERECHT |
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Gegen Entscheide des Vorstandes kann jedes Mitglied an der nächsten Versammlung appellieren. Zudem haben die Mitglieder das Recht, innert 60 Tagen nach dem Entscheid der Versammlung beim Vorstand des EHC’s Beschwerde einzureichen. |
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V |
ORGANISATION DES VEREINS |
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Die Organe des Vereins sind: |
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· die Generalversammlung (GV) · die Versammlung · der Vorstand |
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1. |
Die Generalversammlung |
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Sie findet jährlich statt, und zwar innerhalb von zwei Monaten nach Schluss des Kalenderjahres. Ort und Zeit werden vom Vorstand bestimmt. Der Generalversammlung sind folgende Geschäfte vorbehalten: · Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung · Genehmigung der Berichte über das vergangene Vereinsjahr, sowie Mutationen · Abnahme der Jahresrechnung · Genehmigung des Jahresbudgets · Genehmigung neuer Fonds · Festsetzung der Mitgliederbeiträge · Änderung der Statuten · Wahl des Vorstandes · Ehrungen, im besonderen die Ernennung von Ehren-mitgliedern · Wahl des Stammlokals · Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern · Tätigkeiten und Aktivitäten des Vereins. · Beschlussfassung über eine allfällige Fusion oder Auflösung des Vereins |
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1.1. |
Zur Generalversammlung werden alle Mitglieder vom Vorstand mindestens vier Wochen vorher, unter Angabe der verschiedenen Geschäfte, schriftlich oder per Email eingeladen. |
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1.2. |
Anträge zuhanden der ordentlichen Generalversammlung sind dem Vorstand mindestens 15 Tage vorher schriftlich einzureichen. |
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1.3. |
Eine ausserordentliche Generalversammlung findet statt, wenn der Vorstand es als notwendig erachtet, oder wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder es schriftlich verlangen. |
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2. |
Die Versammlung |
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2.1. |
Versammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen. Eine Versammlung muss innert 4 Wochen einberufen werden, wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder es unter Angabe von Gründen schriftlich verlangen. |
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2.2. |
Die Versammlung kann nur über nicht der Generalversammlung vorbehaltene, in der Einladung angegebene Geschäfte beschliessen. |
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An den Versammlungen hat jedes stimmberechtigte Mitglied Wort und Stimme. Bei Stimmgleichheit entscheidet der Vorsitzende. |
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3. |
Der Vorstand |
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Der Vorstand umfasst folgende Mitglieder: |
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· PräsidentIn · Vize-PräsidentIn · SekretärIn · KassierIn · die Spartenchefs · bis zu drei Beisitzern |
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Die Aufgaben und Pflichten der Vorstandsmitglieder werden durch Pflichtenhefte geregelt. |
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3.1 |
Der Vorstand wird von der Generalversammlung einzeln gewählt. Seine Amtsdauer beträgt 5 Jahre. Das einzelne Mitglied kann unbeschränkt wieder gewählt werden. |
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3.2 |
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Seine Tätigkeit umfasst im besonderen: · Führung der laufenden Geschäfte · Einberufung der Generalversammlung und von Versammlungen sowie Vorbereitung der Geschäfte für die Generalversammlung · Vollzug der Vereinsbeschlüsse · Wahl der Fluglehrer und Werkgruppenleiter · Wahl der Delegierten an die Versammlung des SMV · Entscheide in dringenden Geschäften, die grundsätzlich der Generalversammlung vorbehalten sind. Solche Entscheide sind der nächsten Generalversammlung zur Ratifizierung zu unterbreiten · Verwaltung der Vereinsfinanzen · Herausgabe eines Mitteilungsblattes und einer Homepage |
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3.3 |
Vorstandssitzungen werden vom Präsidenten nach Bedarf angesetzt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Es wird ein Protokoll geführt, dass vom Präsidenten und vom Protokollführer unterzeichnet wird. |
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3.4 |
Der Vorstand vertritt den Verein gegen aussen. Der Präsident zeichnet rechtsverbindlich kollektiv zu zweien mit dem Sekretär oder Kassier. |
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3.5 |
Der Kassier führt Rechnung über Einnahmen und Ausgaben des gesamten Vereins. Er/Sie erstellt alljährlich zuhanden der Generalversammlung die auf den 31. Dezember abgeschlossene Jahresrechnung sowie das Jahresbudget. |
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VI |
FINANZIELLES |
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1. |
Die Einnahmen |
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Die Einnahmen des Vereins setzen sich wie folgt zusammen: |
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· Jahresbeiträge der Aktivmitglieder · Jahresbeiträge der Passivmitglieder · Reinerlös aus Veranstaltungen · Zinsertrag · Subventionen · Sponsoren-Beiträge |
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2. |
Die Mitgliederbeiträge |
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Die Mitgliederbeiträge sind jährlich zum Voraus geschuldet. Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung dieses Beitrages befreit. |
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4. |
Der Vorstand |
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Der Vorstand ist berechtigt, nicht budgetierte Ausgaben bis zum Höchstbetrag von Fr. 500.-- pro Jahr zu beschliessen. Diese Limite kann von der Generalversammlung ohne Statutenänderung hinauf- bzw. herabgesetzt werden. |
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5. |
Auflösung |
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Bei Auflösung des EHC’s ist das Vereinsvermögen dem entsprechenden RMV treuhänderisch bis zu einer Neugründung eines regionalen Vereines zu übergeben. Erfolge innerhalb von 10 Jahren nach Auflösung keine Neugründung, so geht das Vermögen zweckgebunden für den Modellsport in den Besitz der RMV über. |
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VII |
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN |
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1. |
Bei Abstimmungen entscheidet das einfache Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Wahlen entscheidet im 1. Wahlgang das absolute Mehr der jeweils gültigen, abgegebenen Stimmen, im 2. Wahlgang das relative Mehr. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, sofern nicht geheime Abstimmung bzw. Wahl aus der Mitte der Versammlung beantragt und von dieser mehrheitlich beschlossen wird. Der/Die Vorsitzende hat im Fall von Stimmengleichheit den Stichentscheid; Bei Wahlen entscheidet das Los. Vorstandsmitglieder sollen auch mitwählen. |
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VIII |
SCHLUSSBESTIMMUNGEN |
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1. |
Der Verein kann nicht aufgelöst werden, solange sich mindestens 3 Mitglieder verpflichten, ihn weiterzuführen. |
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2. |
Wo diese Statuten keine Bestimmungen enthalten, sind die Statuten des SMV sinngemäss anwendbar. |
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3. |
Jedes Mitglied erhält ein Exemplar der Vereinstatuten. |
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IX |
Gültigkeit |
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Die vorliegende Fassung der Statuten tritt nach der Genehmigung durch die GV vom 26.9.03 in Kraft vorbehalten der Genehmigung durch den Vorstand des RMV. |
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EHC |
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Der Präsident des EHC: Roman Kissling, Binningen SekretärIn: Solange Betoto, Binningen Kassier: Daniel Blank, Münchenstein RegionalerModellflugverband: RMV Nordwestschweiz Der Regionalobmann: Heiner Borer Die Gemeinde Binningen: _____________ |
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